Gepostet am 30.05.2025, aktualisiert am 07.08.2026
KI-Kompetenz in Medienunternehmen: Was die EU-KI-Verordnung fordert und wie du sie umsetzt

Prompten kann heute (fast) jeder, aber echte KI-Kompetenz muss tief in jeder Organisation verankert werden. Illustration: Mit KI erstellt.
Seit dem 2. Februar 2025 ist KI-Kompetenz gesetzliche Pflicht. Die EU-KI-Verordnung verlangt von allen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Das betrifft auch Medienhäuser, vom Lokalblatt bis zur großen Tageszeitung. Was Art. 4 KI-VO nach seiner Neufassung durch die „Digitale-Omnibus-Verordnung zur KI“ ab Juli 2026 fordert und wie du ihn umsetzt.
KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Pflicht, auch für Medienhäuser. Im Juli 2026 wurde die Vorschrift entschärft, aber nicht abgeschafft. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss also Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz im Team und anderer Personen zu unterstützen, die im eigenen Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden überwachen, ob dies auch geschieht.
Für Medienhäuser ist das kein Randthema: Vom Transkriptions-Tool im Lokalfunk bis zum Sprachmodell, das Kurzmeldungen aus Gemeinderatssitzungen vorformuliert, sind KI-Werkzeuge längst Teil des Produktionsalltags.
KI-Kompetenz funktioniert wie ein Führerschein für das digitale Zeitalter. Du musst die Regeln kennen, bevor du losfährst. Die EU versteht darunter die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und dabei Chancen wie Risiken einschätzen zu können. Wer ein Sprachmodell im Redaktionsalltag zum Beispiel für Kurzmeldungen nutzt, muss wissen, dass solche Systeme Fakten erfinden können. Sogenannte Halluzinationen sind eine Eigenschaft der Technologie. Sie lassen sich zwar bekämpfen, aber nur schwer vollständig ausmerzen. Eine Prüfung durch den Menschen bleibt deshalb unverzichtbar.
Was Art. 4 KI-VO genau verlangt
Art. 4 wurde im Juli 2026 durch die Digital-Omnibus-Verordnung neu gefasst. In der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu unterstützen. Der Digital Omnibus entschärft die Verpflichtung also von einer Sicherstellungspflicht zu einer Unterstützungspflicht. Die Verpflichtung bleibt per se bestehen und gilt unabhängig von der Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme.
Der Unterschied zur Ursprungsfassung ist jedoch mehr als kosmetisch: Aus „nach besten Kräften sicherstellen“ wurde „Maßnahmen ergreifen, um zu unterstützen“. Ausdrücklich klargestellt ist jetzt, dass niemand für eine einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss. Im Gegenzug nimmt Art. 4 die öffentliche Hand stärker in die Pflicht. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen die Bemühungen der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und insbesondere von KMU, ihre Verpflichtung nach Art. 4 KI-VO zu erfüllen, unterstützen und fördern. Die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform.
Doch wer ist eigentlich zur Schulung verpflichtet? Das sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. In der Medienpraxis ist vor allem (aber nicht nur) die Rolle des Betreibers relevant. Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist das jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, sofern das nicht rein privat geschieht.
Wer im Verlag ein Bildgenerierungs-Tool für die Titelseite anwirft, fällt darunter. Wer abends privat Urlaubsfotos damit aufhübscht, nicht. Wichtig für Häuser mit schlanken Strukturen: Auch freie Mitarbeitende und externe Dienstleistende können unter die Pflicht nach Art. 4 KI-VO fallen.
Wer muss wie tief geschult werden?
Wie es in der „Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“ so schön heißt, sollte KI-Kompetenz „unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein“. Nach der Neufassung von Art. 4 KI-VO durch den digitalen Omnibus muss dabei aber kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantiert werden. Die technischen Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sind auch nach der Neufassung des Art. 4 KI-VO zu berücksichtigen.
Für Redakteur:innen ist Grundwissen über Funktionsweise, Grenzen und Qualitätskontrolle von KI-Texten sinnvoll. Die IT-Abteilung benötigt technisches Verständnis von Datenverarbeitung und Sicherheitsrisiken. Die Geschäftsführung sollte rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsfragen kennen. Nutzt die gesamte Redaktion Chatbots für Textvorschläge, gehört eine Grundschulung ins Programm, am besten bereits beim Onboarding. Arbeitet nur die Bildredaktion mit KI-Bildgeneratoren, kann sich die Schulung auf diesen Bereich konzentrieren. Deutlich tiefer muss es bei Hochrisiko-Anwendungen gehen, etwa wenn KI-Systeme Personalentscheidungen unterstützen.
Die EU-Kommission macht in ihren Q&As Vorschläge, wie ein Minimalschulungsprogramm aussehen könnte.
Relevanz für die bayerische Medienbranche
Die bayerische Medienlandschaft besteht zu großen Teilen aus kleinen und mittleren Häusern: Lokalzeitungen, private Hörfunk- und TV-Anbieter, Produktionsfirmen. Genau dort fehlt meist die Rechtsabteilung, die ein Schulungskonzept nebenbei aus dem Ärmel schüttelt, während KI-Werkzeuge zugleich besonders tief im Alltag stecken, weil Automatisierung dort Kapazität freisetzt. Das macht Art. 4 für kleine Redaktionen relevanter als für Konzerne mit Compliance-Stab.
Anlaufstellen gibt es reichlich. Das KI-Kompetenzzentrum Medien (KI.M) etwa bündelt Wissen und Formate speziell für Medienschaffende und Raum für den Austausch über konkrete Umsetzungen.
Tipps & Tricks für die Praxis
Sinnvolle Schritte bei der KI-Kompetenzschulung:
- Bestandsaufnahme machen: Welche KI-Tools nutzt wer in deiner Organisation?
- Kenntnislevel-Check: Prüfe, wer in der Organisation welchen Kenntnisstand in Bezug auf KI hat. Die Ausrichtung daran macht immer noch Sinn. Echte „Pros“ mit den Basics zu langweilen macht schon rein praktisch gesehen keinen Sinn.
- Trainingsformate wählen: Interne Trainings, externe Workshops, Seminare oder Online-Kurse. Die EU macht keine festen Vorgaben, es ist also Raum für eigene Ideen.
- Schulungen dokumentieren: für dein Risikomanagement und als Nachweis im Ernstfall.
- Zusätzlich sinnvoll: Interne Richtlinien entwickeln als schnelles Nachschlagewerk für den Alltag.
- Updates einplanen: Die Technologie entwickelt sich schneller, als Schulungsunterlagen altern. Regelmäßige Schulungen sind daher sinnvoll.
Fazit: KI-Kompetenz ist eine langfristige Investition
Art. 4 KI-VO taucht im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO nicht auf, einen eigenen Bußgeldrahmen gibt es also nicht. Die eigentlichen Risiken liegen im Medienumfeld etwa bei der Haftung, wenn ein halluzinierter Fakt in die gedruckte Ausgabe rutscht, und bei der Glaubwürdigkeit, die für Medienhäuser das eigentliche Kapital ist. Dokumentierte Schulungen belegen in beiden Fällen, dass dein Haus sauber organisiert ist.
Der Aufwand lohnt sich dabei über die Pflichterfüllung hinaus. Geschulte Teams holen mehr aus KI-Werkzeugen heraus, weil sie deren Grenzen kennen, und produzieren weniger Fehler, die später teuer korrigiert werden müssen.
Stand: August 2026. Berücksichtigt ist die KI-VO in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu rechtlichen Themen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Hierfür ist die persönliche Einschätzung einer Rechtsanwält:in erforderlich.
FAQ: KI-Kompetenz in Medienhäusern
Gilt Art. 4 auch für kleine Redaktionen?
Ja. Die Verordnung kennt keine Untergrenze bei der Unternehmensgröße. Was sich nach Größe und Kontext richtet, ist der Umfang: Ein Lokalblatt mit fünf Redakteur:innen und einem Transkriptions-Tool braucht kein Curriculum, sondern eine saubere Einweisung und eine Richtlinie, an die sich alle halten.
Zählt es schon als KI-Einsatz, wenn mein Team einen Chatbot nutzt?
Sobald das im beruflichen Kontext passiert, ja. Dann ist dein Haus Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO, und die Schulungspflicht greift. Der private Feierabend-Prompt fällt nicht darunter. Auch Tools, die niemand offiziell eingeführt hat, gehören in die Bestandsaufnahme.
Müssen freie Mitarbeitende und Agenturen geschult werden?
Wenn sie in deinem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, fallen sie unter deine Verantwortung. Für Medienhäuser mit vielen Freien ist das der unangenehme Teil der Vorschrift. Eine gangbare Lösung ist, die Richtlinie zum Bestandteil der Rahmenvereinbarung zu machen.
Was genau sollte ich dokumentieren?
Datum, Inhalt, Teilnehmende und Format reichen für den Anfang. Dazu die internen Richtlinien in einer Version, die auffindbar und aktuell ist. Auch die Teilnahme an externen Veranstaltungen zählt, sofern du sie festhältst.
Geschrieben von

Dr. Carolin Gierth
Juristische Leitung
Dr. Carolin Gierth ist die KI-Referentin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und leitet dort die KI-Koordinierungsstelle. In dieser Funktion unterstützt sie das KI.M als Juristische Leitung. Vor ihrer Tätigkeit für die BLM und das KI.M war sie mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention tätig.


