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Gepostet am 30.05.2025

EU-KI-Verordnung für Medien: Was Redaktionen wissen müssen

Eine blonde Frau im eleganten Abendkleid mit Sonnenbrille geht neben einer dunklen Limousine über einen roten Teppich, umringt von Pressefotografen.

Anstrengend wie eine Diva: Die neue Gesetzgebung stößt bei Medienschaffenden auf Skepsis. Unberechtigt, denn die KI-Verordnung birgt echte Chancen. Illustration: Mit KI erstellt.

Recht

Die EU-KI-Verordnung regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erstmals europaweit einheitlich und betrifft damit auch Redaktionen, Produktionsfirmen und Sender. Welche Risikostufen gelten, welche Transparenzpflichten Medienhäuser treffen und wie sich die bayerische Medienbranche darauf einstellen kann.

Was regelt die EU-KI-Verordnung und warum betrifft sie Redaktionen?

Angenommen, dein Team produziert eine aufwendige Doku für eine Streaming-Plattform. Künstliche Intelligenz filtert aus dem stundenlangen Rohmaterial die relevanten Aussagen, markiert Spannungsmomente und erstellt einen groben Schnittvorschlag. Was zuletzt nach Science-Fiction klang, gehört heute zum Produktionsalltag. Anwendungen wie diese hatte der europäische Gesetzgeber im Blick.

Seit August 2024 gilt mit der KI-Verordnung (kurz: KI-VO) ein einheitliches EU-Regelwerk für den Einsatz von KI. Die Logik: Je höher das Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Vorschriften. Reguliert wird nicht die Technologie, sondern ihr Einsatzzweck. Entscheidend ist nicht, welches Modell im Schnittsystem steckt, sondern wozu es im Workflow dient.

Welche Risikostufe gilt für Anwendungen im Medienalltag?

Die KI-VO sortiert KI-Systeme in vier Stufen:

  • Verbotene Praktiken, zum Beispiel Systeme, die am Arbeitsplatz Emotionen erkennen (Art. 5 KI-VO)
  • Hochrisiko, etwa KI in der Personalrekrutierung oder bei der Gesichtserkennung (Art. 6 in Verbindung mit Anhang III KI-VO)
  • Begrenztes Risiko, also Schnittassistenz, Textanalyse oder Content-Vorschläge
  • Minimales Risiko, zum Beispiel Empfehlungssysteme oder Spamfilter

Die meisten Werkzeuge der Medienproduktion, ob Transkription, Szenenauswahl oder Textgenerierung, bewegen sich in Stufe drei. Du darfst sie nutzen, musst aber Transparenzpflichten einhalten und für KI-Kompetenz in deiner Organisation sorgen (Art. 4 KI-VO).

Aber Vorsicht: Die Grenze verläuft näher am Redaktionsalltag als gedacht. Wertet ein Sender Aufnahmen aus Zuschauerkameras aus, um emotionale Reaktionen zu messen, kann das als Emotionserkennung gelten. Das Gleiche gilt, wenn KI Bewerbungen sichtet und Bewerber:innen bewertet. Dann greifen weitergehende Pflichten (Art. 8 ff. KI-VO): unter anderem Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht. Zusätzlich braucht das System ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 16 iVm Art. 43 KI-VO).

Wie sich der Doku-Schnitt einordnen lässt

Zurück zur Doku: Die KI erkennt Sprecher:innen, markiert Themenwechsel und schlägt Übergänge vor. Dahinter steckt ein Sprachmodell, also ein System, das aus großen Datenmengen Muster gelernt hat. Es verhält sich wie ein erfahrener Cutter, der tausende Produktionen gesehen hat.

Als Medienhaus nutzt du dieses System und bist damit laut KI-VO Betreiber. Die Verantwortung für den Einsatz liegt also bei dir, nicht beim Anbieter. Für dich gelten vor allem die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO: Bei jedem Inhalt, den du mithilfe von KI erstellt hast, prüfst du, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Gerade bei journalistischen Inhalten entscheidet das über das Vertrauen des Publikums.

Tipps und Tricks für die Praxis

Was das konkret bedeutet, lässt sich auf vier Aufgaben herunterbrechen:

  • Risiko einschätzen: Kläre mit IT- oder Rechtsabteilung, ob ein System ein Hochrisiko-Fall ist.
  • Biometrie und HR prüfen: KI zur Mimik-Erkennung oder in Bewerbungsprozessen ist besonders sensibel.
  • Workflows dokumentieren: Halte fest, wo KI mitarbeitet. Das ist die Grundlage jeder Kennzeichnung.

Überblick: Wann tritt was in Kraft?

Diese Fristen sollten Medienschaffende kennen:

  • KI-Kompetenz aufbauen: Schulungen sind seit Februar 2025 Pflicht (Art. 4 KI-VO).
  • KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: seit Februar 2025.
  • Transparenzvorschriften nach Art. 50 KI-VO: ab August 2026.
  • Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Systeme: ab August 2026.
  • Bestands-KI: Übergangsfristen bis ins Jahr 2030 möglich (Art. 111 KI-VO).

Die Sanktionen sind empfindlich: bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 KI-VO). Für kleine und mittlere Unternehmen gelten reduzierte Summen.

Was bedeutet das für die bayerische Medienbranche?

Bayern ist Produktions- und Startup-Standort zugleich: von Sendern über Verlage bis zu kleinen Produktionsfirmen. Gerade kleinere Häuser haben selten eine Rechtsabteilung, setzen KI in Schnitt, Untertitelung oder Recherche aber längst produktiv ein. Für sie ist die KI-VO vor allem eine Organisationsaufgabe. Wer weiß, welche Werkzeuge im Haus laufen und wer sie verantwortet, hat den größten Teil erledigt. Genau hier setzt das KI.M mit Wissen und Praxisbeispielen an.

Fazit: Organisation ist die halbe Miete

Die KI-VO bringt vor allem Spielregeln, keine pauschalen Verbote. Die meisten Anwendungen im Medienalltag bleiben erlaubt; entscheidend sind Transparenz, dokumentierte Workflows und geschulte Teams. Kritisch wird es dort, wo KI Menschen bewertet.

Für Medienhäuser steckt darin eine Chance: Wer die Risikostufen seiner Werkzeuge kennt und den KI-Einsatz sauber kennzeichnet, arbeitet rechtssicher und zahlt zugleich auf das wichtigste Kapital der Branche ein: die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Publikum.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu rechtlichen Themen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Hierfür ist die persönliche Einschätzung einer Rechtsanwält:in erforderlich.

FAQ: EU-KI-Verordnung

Gilt die KI-VO auch für kleine Redaktionen und Freelancer?

Ja. Die Verordnung knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an die Rolle: Wer ein KI-System beruflich einsetzt, ist Betreiber und trägt die entsprechenden Pflichten. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen bei Dokumentation und Bußgeldhöhe, keine Befreiung.

Muss ich künftig jeden KI-Einsatz kennzeichnen?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 KI-VO zielt auf Inhalte, bei denen das Publikum getäuscht werden könnte: synthetische Bilder, Audios und Videos sowie Deepfakes. Für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gilt eine Ausnahme, wenn der Text redaktionell geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. 

Was heißt „KI-Kompetenz" nach Art. 4 KI-VO konkret?

Der Artikel verlangt keine Zertifikate und schreibt kein Curriculum vor. Gefordert ist, dass die Menschen, die KI im Haus einsetzen, deren Funktionsweise, Grenzen und Risiken einschätzen können, gemessen an ihrer Rolle. Wer im Schnitt arbeitet, braucht anderes wissen als jemand, der für den Datenschutz zuständig ist. 

Gilt die Verordnung auch für Tools aus den USA?

Ja, sobald die Ergebnisse in der EU verwendet werden. Der Sitz des Anbieters ist unerheblich. Praktisch heißt das: Auch bei US-Werkzeugen liegt die Betreiberverantwortung bei dir, und du solltest prüfen, ob der Anbieter die Informationen bereitstellt, die du für deine eigenen Pflichten brauchst.

Geschrieben von

Dr. Carolin Gierth

Juristische Leitung

Dr. Carolin Gierth ist die KI-Referentin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und leitet dort die KI-Koordinierungsstelle. In dieser Funktion unterstützt sie das KI.M als Juristische Leitung. Vor ihrer Tätigkeit für die BLM und das KI.M war sie mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention tätig.

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