Gepostet am 01.10.2025
KI & Copyright: Innovation vs. Urheberrecht?
Innovation und Urheberrecht unter einen Hut zu bringen: das ist eine der größten Herausforderungen für Redaktionen im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz. Besonders das Urheberrecht birgt erhebliche Risiken.
Im Webinar KI & Copyright: Urheberrechtliche Spielregeln bei der Nutzung von Gen AI am 30. September räumte Dr. Hermann Waldhauser von der Kanzlei HEUSSEN mit den gängigsten Mythen rund um KI, Medien und Urheberrecht auf. Seine wichtigste Erkenntnis: Ohne dokumentierten Schaffensprozess wird Rechtsschutz nahezu unmöglich.
Wie brisant das Thema ist, zeigt sich im Konflikt zwischen technologischer Innovation und politischer Regulierung. Während US-Gerichte tendenziell zugunsten der KI-Anbieter urteilen, mehren sich auch in der Europäischen Union die Klagen: Der KI-Gigant OpenAI steht in Deutschland vor Schadensersatzforderungen, weil sich über sein Sprachmodell urheberrechtlich geschützte Songtexte reproduzieren ließen.
Geschützte Bilder einspeisen heißt vervielfältigen
Die ersten rechtlichen Fallstricke lauern bereits vor dem ersten Prompt. Selbst das Einspeisen von Material kann problematisch sein. Wer geschützte Bilder verwendet, vervielfältigt sie und braucht dafür die Zustimmung der Rechteinhaber:innen. Dasselbe gilt für die Verbreitung und Öffentlichmachung des Outputs.
Besondere Vorsicht ist bei sensiblen Daten geboten. ChatGPT und vergleichbare Tools laufen auf amerikanischen Servern, die einem anderen Rechtsverständnis unterliegen. Persönlichkeitsdaten, Verträge, Kundendaten oder Quellcode können dort schnell zu Verletzungen von Betriebsgeheimnissen führen. Wer Bilder generiert, muss unterscheiden lernen: Bei der Darstellung von Bauwerken greift grundsätzlich die Panoramafreiheit. Drohnenaufnahmen fallen allerdings nicht darunter. Sollen Personen generiert werden, müssen Prompts abstrakt und allgemein formuliert sein – etwa „1,70m, weiblich, braune Haare“. Entscheidend ist, dass keine real existierenden Personen als Vorlage dienen und der Prozess genau dokumentiert ist.
Beim kreativen Arbeiten mit Vorbildern gibt es hingegen einen wichtigen Gestaltungsspielraum. „Generiere mir etwas im Stil von XY“ verletzt grundsätzlich kein Copyright – solange das Endprodukt keine Rückschlüsse auf die Inspiration zulässt. Ob ein solcher Prompt aber eine gute Idee ist, hängt auch an ethischen Überlegungen.
Nur Menschen können Urheber sein
Aber wem gehört eigentlich das KI-generierte Ergebnis? Die entscheidende rechtliche Frage lautet: Ist KI bloßes Werkzeug oder Koproduzent? Denn nur ein Mensch kann nach aktueller Rechtsauffassung auch Urheber sein. Durch zahlreiche Iterationen könnte eine Prompter:in ein eigenes, urheberrechtlich geschütztes Werk schaffen. Das ist die Ausnahme und erfordert eine akribische Dokumentation des Prozesses. Fehlt diese Dokumentation, existiert kein Urheberrecht und damit praktisch die kommerzielle Verwertbarkeit des Outputs.
Bei Weiterverarbeitungstechniken wie Inpainting oder Outpainting fordert Waldhauser „ausreichend Abstand“ zum Original. Deutsche Gerichte verlangen Eigenständigkeit, wahrnehmbare Unterschiede und eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk. Im Grenzfall Pastiche – bei Karikaturen, Mashups oder Remixes – greift möglicherweise die Kunstfreiheit. Da das Feld aber in Bewegung ist, lassen abschließende Rechtsgutachten auf sich warten.
Schutzfristen im Blick behalten
Für die Verwendung von Archivmaterial gelten in Deutschland 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod der Urheber:in. Bei international verbreitetem Online-Content empfiehlt Waldhauser, längere Schutzfristen einzukalkulieren, da einzelne Länder abweichende Regelungen haben. Nach dem Training für Content und Data Mining müssen die Daten gelöscht werden.
Redaktionelle Mitarbeit: Vincent Broy
Geschrieben von

Felix Rieger
Event und Kommunikation
Felix Rieger verantwortet die Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit beim KI-Kompetenzzentrum Medien (KI.M). Er hinterfragt das Zusammenspiel von generativen Technologien und medialen Rezeptions- und Produktionsprozessen und sucht nach Antworten darauf, wie eine reflektierte, nachhaltige KI-Nutzung in den Medien aussehen kann.